Pflege muss planbar und bezahlbar sein. Deshalb beraten wir Sie transparent und verständlich zu allen Fragen rund um die Finanzierung.
Die Kosten unserer Leistungen hängen vom individuellen Pflegebedarf und dem jeweiligen Pflegegrad ab. Viele Leistungen – etwa Grundpflege, medizinische Versorgung oder hauswirtschaftliche Hilfe – werden ganz oder teilweise von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Dafür ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad oder eine ärztliche Verordnung erforderlich. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung, bei der Kommunikation mit den Kassen und der Auswahl der passenden Leistungen.
Auch bei der Nutzung des Entlastungsbetrags oder der Verhinderungspflege stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Unser Ziel: dass Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht – sicher, fair und ohne bürokratische Hürden.
Die Kosten werden je nach Leistung und Pflegegrad ganz oder teilweise von der Pflege- oder Krankenkasse übernommen. Pflegeleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Medizinische Leistungen (Behandlungspflege) übernimmt bei ärztlicher Verordnung die Krankenkasse.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten monatlich 125 Euro für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Dieser Betrag kann z. B. für hauswirtschaftliche Hilfe oder Alltagsbegleitung genutzt werden. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Das hängt von der Art der Leistung, dem zeitlichen Umfang und der Vergütung nach den Kassenrichtlinien ab. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles, transparentes Angebot und besprechen alle Kosten persönlich mit Ihnen.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse für den Fall, dass pflegende Angehörige verhindert sind. Es stehen bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Leistung kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden – wir beraten Sie gern zur optimalen Nutzung.
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Je nach Pflegegrad stehen unterschiedliche Budgets für Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsleistungen zur Verfügung. Für medizinische Leistungen ist eine ärztliche Verordnung nötig. Wir helfen Ihnen bei der Klärung aller Ansprüche.
Ja, alle Leistungen können auch privat in Anspruch genommen werden – unabhängig vom Pflegegrad oder einer Kassenleistung. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der gewünschten Unterstützung. Wir erstellen auf Wunsch ein individuelles Angebot ohne Verpflichtung.
Selbstverständlich. Wir helfen Ihnen bei allen Formalitäten, von der Antragstellung über die Auswahl passender Leistungen bis hin zur Abrechnung mit der Pflege- oder Krankenkasse. Unser Ziel ist es, Ihnen die Organisation so einfach wie möglich zu machen.
Jede Pflegesituation ist anders – deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und Anliegen. Ob erste Orientierung, konkrete Hilfe oder Unterstützung bei Anträgen: Wir beraten Sie persönlich, verständlich und unverbindlich.
Rufen Sie uns an – wir sind für Sie da.